Vor dem eigentlichen Beginn einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung finden fünf sogenannte „Probatorik“-Sitzungen à 50 Minuten statt.
Hierbei handelt es sich um „Kennenlernstunden“, die in erster Linie der Überprüfung einer gemeinsamen Wellenlänge dienen.
Beidseitige Sympathie ist essentiell, da Psychotherapie ein sehr intimer Prozess ist und eine vertrauensvolle Beziehung voraussetzt.
Darüber hinaus dienen die probatorischen Sitzungen der diagnostischen Klärung und der Indikationsstellung.
Die Probatorik ist keine Richtlinientherapie und wird daher nicht auf das Stundenkontingent angerechnet.
Innerhalb der Probatorik wird ein somatisches Konsil eingeholt, um auszuschließen, dass die Beschwerden nicht besser durch eine organische Erkrankung erklärt werden können.
Dann wird ein Antrag auf Genehmigung der Psychotherapie bei der Krankenkasse/Beihilfe gestellt. Erst mit der Bewilligung darf mit der eigentlichen Behandlung begonnen werden.