KiJu-Praxis Ott: Privatpraxis für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie

Kostenübernahme

Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

Liegt eine Indikation für eine Psychotherapie vor, werden die Behandlungsstunden bei der zuständigen Krankenkasse/Beihilfestelle beantragt.

Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit vorher, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfestelle die Kosten für die Psychotherapie übernimmt.

Oftmals werden die Kosten für eine bestimmte Stundenanzahl übernommen. Der bewilligbare Behandlungsumfang richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bei meiner Honorargestaltung lege ich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde.

Kostenerstattungsverfahren: Unter bestimmten Voraussetzungen (wenn die gesetzlichen Krankenkassen den Sicherstellungsauftrag nicht einhalten können) können die Behandlungskosten gesetzlich versicherter PatientInnen im Rahmen des sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“ erstattet werden.

PatientInnen sind dann nach §13 Abs. (3) SGB V berechtigt, sich Psychotherapie privat zu beschaffen und sich die Kosten erstatten zu lassen.